Konzept
1. Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
in keinem anderen Beruf wird so offen mit Gefühlen umgegangen und ein Erwachsener so oft zum Lachen gebracht oder in Staunen versetzt wie in einer Kindertagesstätte. In keinen anderen Beruf wird man so herzlich begrüßt und verabschiedet und in keinem anderen Beruf gibt es so viel Offenheit und Ehrlichkeit wie in der Arbeit mit Kindern.
Aus dieser Überzeugung heraus, achten wir kritisch darauf, unsere Arbeit zur Zufriedenheit der Kinder, der Eltern und für uns zu gestalten. Die Ziele und Werte, die unsere Arbeit in der Kindertagestätte „An der Störquelle“ prägen, haben wir in konzeptionelle Schwerpunkte gesetzt, die wir im Folgenden näher beschreiben.
stellv. Bürgermeister
Jörg Wrage
2. Wir stellen uns vor
1.
2.
2.1 Der Träger
Der Träger, die Gemeinde Groß Kummerfeld, besteht mit über 2000 Einwohnern aus den Ortsteilen Groß Kummerfeld, Kleinkummerfeld, Kleinkummerfeld-Bahnhof und Willingrade.
Die Gemeinde ist überwiegend landschaftlich orientiert mit wenigen Gewerbebetrieben. Eine Grundschule befindet sich im Ortsteil Groß Kummerfeld.
Neben drei Feuerwehrhäusern und einer Schulturnhalle verfügt die Gemeinde auch über ein Dorfgemeinschaftshaus, das „Cumerveldhus“.
Weiterführende Information unter: www.grosskummerfeld.de
2.2 Das Team
Unser Team besteht zurzeit aus acht pädagogischen Fachkräften:
drei Erzieherinnen als Gruppenleitungen (davon eine Kindertagesstätten Leitung) sowie drei sozialpädagogische Assistentinnen/ Assistenten als Zweitkräfte im Elementarbereich.
Zwei Erzieherinnen für die Betreuung der Krippengruppe (unter 3- Jährige)
Neben dem pädagogischen Fachpersonal verfügt die Kindertagesstätte zudem über eine fest eingestellte Reinigungskraft.
Bei kleineren Reparaturen und zur Pflege des Außengeländes erhält die Kindertagesstätte die Unterstützung durch den Gemeindearbeiter.
3. Einrichtungsbeschreibung
3.1. Allgemeine Informationen
Bei einer Wanderung stieß man auf die nahegelegene Störquelle. Seither trägt die Kindertagesstätte diesen Namen.
Die Gruppen haben demzufolge nur die Namen, deren Tier- und Pflanzenwelt sich auch an der Störquelle wieder findet.
Die Kindertagesstätte „An der Störquelle“ wurde 1997 als zweigruppige Kindertageseinrichtung erbaut und bereits 1998 um eine Kindergartengruppe erweitert.
Im Sommer 2013 ist das Angebot durch eine Betreuung für unter drei Jährige ergänzt worden.
Es können durchschnittlich 70 Kinder, im Alter von 1 bis zu 6 Jahren, in einer Krippengruppe und drei Regelgruppen betreut werden.
Die Einrichtung ist in die dörflich strukturierte Umgebung der Gemeinde Groß Kummerfeld im Ortsteil Willingrade eingebettet. Wiesen, Felder und Einzelhausbebauung prägen diesen ländlichen Charakter.
Eine Feuerwehr, Bauernhöfe und andere Betriebe ermöglichen eine an den Bedürfnissen der Kinder orientierte pädagogische Arbeit die, durch vielfältige Kontakte und Begegnungsmöglichkeiten, über die eigene Einrichtung hinaus gehen.
Der hinter dem Haus angrenzende Fußballplatz steht der Kindertagestätte jederzeit für vielfältige Aktivitäten und Feste zur Verfügung.
Die Kindertagestätte verfügt über eine Gesamtnutzfläche von 462 m² zuzüglich zweier naturnahgestalteter Außengelände. Diese sind für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen eingerichtet.
Auf dem Außengelände befinden sich, neben einem Spielgeräteschuppen indem die Spielmaterialien, Außenfahrzeuge und Gartengeräte untergebracht sind, eine Matschanlage, ein Kletterhügel mit integriertem Tunnel, eine Kletterwand und eine Hängebrücke
Ferner sind eine Kletterhalbkugel, ein Hochbeet, eine Vogelnestschaukel und ein Spielhaus auf dem Spielgelände integriert.
Für die Außenfahrzeuge steht den Kindern ein kleiner, gepflasterter Fahrbereich zur Verfügung
Das Außengelände ist für die Kinder, durch separate Ausgänge aus den einzelnen Gruppenräumen zu erreichen. Ein weiterer Ausgang befindet sich im Bewegungsraum.
Die Kindertagestätte „An der Störquelle“ ist ebenerdig gebaut und verfügt über einen nicht ausgebauten Dachboden.
Der Krippenbereich befindet sich links vom Eingang. An dem ca. 55 m² großem Gruppenraum grenzen jeweils ein separater Hygiene- und Ruheraum an.
Alle weiteren Räume, wie die Gruppenräume (jeweils mit einem eigenen, kleinen angrenzenden Funktionsraum), der Waschraum, die WC‘s, das Büro, die Mitarbeiter- und Besprechungszimmer, der Bewegungsraum sowie die Küche, gehen vom Flur ab.
3.2. Einzugsgebiet
Die Kindertagestätte „An der Störquelle“ nimmt hauptsächlich Kinder auf, deren Erziehungsberechtigte mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Groß Kummerfeld gemeldet sind.
3.3. Öffnungs- u. Betreuungszeiten
Wir haben für Sie geöffnet:
Montag bis Freitag von 7.00 Uhr – 15.00 Uhr
Unser Betreuungsangebot:
07.00 Uhr – 07.30 Uhr Frühdienst
07.30 Uhr – 12.30 Uhr Regelbetreuung
12.30 Uhr – 13.00 Uhr Mittagsbetreuung
13.00 Uhr – 15.00 Uhr Spätbetreuung
Schließzeiten:
Die Kindertagestätte „An der Störquelle“ schließt drei Wochen in den Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr.
Weitere Schließtage sind aus besonderen Anlässen möglich und werden den Eltern schnellstmöglich bekannt gegeben.
3.4 Beiträge
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde Groß Kummerfeld. Die Richtlinien des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Gebührenpflicht in Kindertageseinrichtungen finden Berücksichtigung.
3.5 Aufnahme und Anmeldung
Ein Kind wird in der Anmeldeliste registriert, wenn nach einem Anmeldegespräch ein von den Erziehungsberechtigten ausgefülltes Anmeldeformular in der Kindertagestätte vorliegt oder ein Anmeldevordruck vollständig ausgefüllt und unterschrieben in der Einrichtung eingereicht wird.
Das Betreuungsjahr beginnt jeweils zum 1. August und endet am 31. Juli des darauf folgenden Jahres. Während des laufenden Betreuungsjahres können Kinder nur aufgenommen werden, wenn Plätze zur Verfügung stehen.
Die Aufnahme von Kindern ist durch die Zahl der verfügbaren Plätze begrenzt. Vorrangig werden Kinder aufgenommen, deren Erziehungsberechtigte mit dem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Groß Kummerfeld gemeldet sind. Sind freie Plätze vorhanden, können auch auswärtige Kinder aufgenommen werden. Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet die Kindertagesstättenleitung in Zusammenarbeit mit dem Träger, dem Beirat und der Gruppenleitung.
3.6 Abmeldung
Eine Abmeldung des Kindes ist grundsätzlich nur zum Ende des Betreuungsjahres
möglich (31. Juli). Die Abmeldung des Kindes muss in jedem Fall von den Erziehungsberechtigten spätestens bis zum 31. Mai schriftlich bei der Kindertagesstätten Leitung erfolgen. Eine Abmeldung oder Kündigung zum 31. Mai oder 30. Juni ist ausgeschlossen.
In besonderen Fällen können Erziehungsberechtigte das Betreuungsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich kündigen. Über die Annahme oder Ablehnung dieses Antrages entscheidet der Träger in Zusammenarbeit mit der Leitung.
4. Unsere pädagogische Arbeit
In der heutigen Gesellschaft hat sich einiges verändert. Unsere Kinder müssen sich mit anderen Rahmenbedingungen, anderen Strukturen und Leistungsanforderungen auseinandersetzen.
Diese Verunsicherung der Erziehungsberechtigten nehmen wir wahr. Natürlich möchte man das Beste für sein Kind, die beste Vorbereitung auf die Anforderungen an das spätere Leben, damit es dem Kind auch später gut geht….
…denn das eigene Kind ist das Wertvollste, was Eltern haben.
Es ist uns wichtig, Kindern einerseits Grenzen aufzuzeigen und andererseits sie auch Entscheidungen selbst treffen zu lassen, deren Konsequenzen sie überschauen können.
Wir müssen ihnen helfen, ein tragfähiges Fundament zu bauen, damit sie ihr späteres Leben für sich und zur Mitgestaltung einer gemeinnützigen Gesellschaft bewältigen können.
Um diese Kompetenzen erwerben zu können benötigen Kinder einen Rahmen, eine Orientierung, damit sie sich in ihrer Umgebung sicher fühlen und somit den Mut und die Ruhe haben, Neues auszuprobieren.
Dies tun Kinder hauptsächlich im freien und angeleitetem Spiel. Da jedes Spiel den Kindern Entspannung verschafft und unterschiedliche Lernerfahrungen beinhaltet ist das Spiel, egal in welcher Form und Intensität ein fester Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit.
Erziehung heißt auch, Mut haben Fehler zu machen und dazu stehen zu können. Es muss für uns selbstverständlich sein, sich bei Kindern für eine Ungerechtigkeit zu entschuldigen.
Kinder werden von uns nicht nur durch pädagogische Handlungsweisen geprägt, sondern auch und zum größten Teil durch unser Verhalten.
Welche Vorstellungen wir von den Werten eines Menschen haben, in diese Richtung erziehen wir willkürlich oder unwillkürlich, bewusst oder unbewusst.
4.1 Ziele in unserer pädagogischen Arbeit
Auf dieser Basis orientieren wir uns an dem lebensbezogenen Ansatz.
Unter Einbeziehung der Bildungsleitlinien und auf Grundlage des Kindertagesstätten-Gesetzes (KiTaG) sowie aller gültigen Rechtsvorschriften, begründen wir folgende Ziele für unsere Arbeit:
• Selbstbewusstsein
• Akzeptanz von Stärken und Schwächen
• Selbstständigkeit
• Respektvoller Umgang mit Mensch und Natur
• Verantwortungsbewusstsein
4.2 Weshalb halten wir diese Ziele für wichtig?
Selbstbewusstsein – sich seiner selbst bewusst sein,
weil es das Kind von Personen unabhängiger macht und es lernt, seine eigene Meinung zu vertreten und nicht alles hinzunehmen.
Selbstbewusstsein macht weniger angreifbar, weil ein Kind keine Angst hat ausgelacht zu werden und im Spiel auch mal gelassen verlieren kann.
Selbstbewusstsein macht Mut, mehr Dinge auszuprobieren und Misserfolge besser hinzunehmen. Dadurch hat das Kind mehr Erfolgserlebnisse, was wiederum das Selbstvertrauen steigert.
Selbstbewusstsein hilft, eigene Schwächen zu akzeptieren.
Es ist eine Grundvoraussetzung, um andere Ziele erreichen zu können.
Akzeptanz von Stärken und Schwächen, weil ein Kind lernt, positiv zu denken und somit Optimismus ausstrahlt und eine Bereicherung für sich und seine Umwelt ist. Sie gibt Zufriedenheit und Kraft, um Lebenssituationen zu meistern, anderen zu helfen und selbst Vorbild zu sein. So kann ein Kind lernen, Verständnis für den zu haben, der anders ist, fühlt, denkt oder lebt.
Akzeptanz von Stärken und Schwächen ist eine Voraussetzung für Ehrlichkeit, Kritikfähigkeit, Kompromissbereitschaft, Einfühlungsvermögen und Toleranz.
Selbstständigkeit,
weil ein Kind lernt nicht so schnell aufzugeben, sich somit nicht aufgibt oder in Frage stellt. Das Kind lernt einen demokratischen Umgang, es steigert das Selbstwertgefühl und macht Mut Neues auszuprobieren.
Selbstständigkeit ist eine Voraussetzung für Durchsetzungsvermögen, Neugierde und Durchhaltevermögen.
Respektvoller Umgang mit Mensch und Natur,
weil ein Kind lernt mit unserer Umwelt verantwortungsbewusst umzugehen, Personen und Tiere zu achten und weder Mensch noch Tier Schaden zufügt.
Respektvoller Umgang mit Mensch und Natur ist eine Voraussetzung für Höflichkeit, Hilfsbereitschaft, Verständnis und Toleranz.
Verantwortungsbewusstsein, weil ein Kind lernt, Verantwortung für sich zu übernehmen, für sein Handeln verantwortlich zu sein und mit Konsequenzen umzugehen.
Verantwortungsbewusstsein ist eine Voraussetzung für Ehrlichkeit und Gerechtigkeit.
4.3 Der lebensbezogene Ansatz
Der lebensbezogene Ansatz wurde 1990 von Norbert Huppertz begründet und geht davon aus, dass für die Bildung und Erziehung bei Kindern das Wissen, das praktische Tun, sowie die emotionale Entwicklung eine gleichwertige Rolle spielen.
Das Leben und Lernen beim lebensbezogenen Ansatz orientiert sich daran, was ein Kind an aktuellen Bedürfnissen und Interessen hat, aber auch, was für sein zukünftiges Leben nötig ist. Die Werte und Ziele, die sich aus diesem Ansatz ergeben, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
In erster Linie setzt der lebensbezogene Ansatz auf erlebende Bildung in allen Lebensbereichen der Kinder.
Einer der Schwerpunkte dieses Ansatzes bildet der Bereich „Natur- Erfahrungen“, der ein wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit ist.
4.4 Wie arbeiten wir?
Wir versuchen eine Atmosphäre zu schaffen, in der Kinder sich wohl fühlen, entspannen und öffnen können.
Probleme und Ängste der Kinder werden von uns sehr ernst genommen. Wir versuchen von der Denkweise des Kindes auszugehen und nehmen seine Belange sehr wichtig.
Die Angebote, die gemacht werden, sollen Erfolgserlebnisse vermitteln und gleichzeitig Defizite aufarbeiten. Deshalb achten wir darauf, dass wir den Kindern am Anfang Erfolgserlebnisse ermöglichen, damit sie sich an andere Dinge herantrauen.
Die Angebote werden je nach Entwicklungsstand und Alter des Kindes kontinuierlich gesteigert. Dabei fließen die Ideen und Anregungen der Kinder in die Arbeit mit ein.
4.5 Die Eingewöhnung in die Kindertageseinrichtung
Mit dem Übergang aus der Familie in eine Kindertageseinrichtung erfährt ein Kind in der Regel die erste Trennung von seinen Eltern. Es steht vor der großen Anforderung sich in einer fremden Umgebung zurechtzufinden, Beziehungen zu fremden Kindern und Erwachsenen aufzubauen, sich einer unbekannten Tagesstruktur zu stellen und sich an neue Regeln und Abläufe zu gewöhnen.
Auch für die Eltern ist dieser Schritt von großer Bedeutung. Sie müssen ihr Kind anderen, auch ihnen fremden Menschen, anvertrauen und das erste Mal loslassen.
Aus diesem Grunde findet zu Beginn der Aufnahme eine gemeinsame Eingewöhnungsphase statt. Diese wird individuell auf die Bedürfnisse eines jeden Kindes und seiner Familie abgestimmt.
Diese Zeit dient nicht nur zum Kennen lernen der Räumlichkeiten, des Personals und der Eltern untereinander, sondern soll den Kindern auch vielmehr die Möglichkeit geben, sich Schritt für Schritt von den Eltern zu lösen um zu den Erzieherinnen Vertrauen aufzubauen.
Die Eltern können, je nach Entwicklungsstand des Kindes, gemeinsam mit ihrem Kind am Gruppenalltag teilnehmen und so durch gemeinsame Erlebnisse in Zusammenarbeit mit der Erzieherin eine positive Verbindung zur Kindertagestätte herstellen. Die Angebote, die in dieser Zeit stattfinden sind so geplant und organisiert, dass ein Mitmachen sowie ein Rückzug der Eltern jederzeit möglich sind.
Die Ablösung vom Elternhaus soll für alle Beteiligten als positive Erfahrung gedacht und auch erlebt werden. Dies mit dem Ziel die Kinder in ihrer sozial – emotionalen Kompetenz zu stärken und innerhalb der Gruppe zu integrieren.
Um den Interessen, Bedürfnissen und Eigenschaften der Kinder vom ersten Tag an gerecht werden zu können, findet vor Betreuungsbeginn eine schriftliche Abfrage über das Kind statt. Diese schriftlich fixierten Aussagen geben die Erziehungsberechtigten an das zuständige Personal weiter.
Aufgrund der Informationen findet eine Auswertung statt, deren Inhalte maßgeblich die anfängliche Struktur, die Spielinhalte sowie das Spielmaterial der Gruppe bestimmt. Somit ist eine Basis geschaffen, die den Kindern die notwendige Sicherheit gibt, sich zunächst mit den ihnen vertrauten Materialien auseinanderzu
4.6. Der Tagesablauf
7.00 – 7.30 Uhr
Frühdienst
In dieser Zeit findet der Frühdienst für alle Kinder
gruppenübergreifend in einem festen Gruppenraum statt.
Hier haben die Kinder Zeit, Erlebtes zu berichten,
zu spielen, zu malen oder Geschichten zu hören.
7.30 – 12.30 Uhr
Vormittagsbetreuung
um 7.30 Uhr
werden die Kinder von ihren Bezugspersonen abgeholt
und in die jeweiligen Gruppen begleitet.
Danach findet unser Vormittagsprogramm statt, wie zum Beispiel:
Freispiel, gemeinsames Frühstück, Zähne putzen, Gesprächsrunden,
Gruppenprojekte oder Angebote, wie z.B.: Turnen,
Werken, Backen, musikalische Aktivitäten,
Sprachförderung, toben oder spielen im Freien.
bis 12.30 Uhr
werden die Kinder aus der Vormittagsbetreuung abgeholt.
12.30 – 13.00 Uhr
Mittagsbetreuung
Die Mittagsbetreuung findet, bei gutem Wetter, auf dem Spielplatz statt.
bis 13.00Uhr
werden die Kinder aus der Mittagsbetreuung abgeholt.
13.00 – 13.30 Uhr
Wird gemeinsam und gruppenübergreifend das Mittagessen eingenommen.
13.30 – 15.00 Uhr
Spätdienst
Jetzt findet unser Nachmittagsprogramm statt.
Dann ist Zeit zum Toben, Spielen und für Kleingruppenarbeit, hier werden den Kindern im besonderen Maße kleinere Ruhephasen ermöglicht.
4.7 Das Spiel
Spielen und Lernen dürfen nicht als Gegensätze verstanden werden sondern als Einheit, die unabhängig voneinander nicht existieren können. Das Spiel ist die wertvollste Zeit des Kindes und egal in welcher Form und Intensität. Es hat eine ganz besondere Bedeutung für die Entwicklung des Kindes. Das Spiel eröffnet dem Kind vielfältige Experimentiermöglichkeiten, sowie das Erkennen und die Anwendung von Schemata. Im Spiel können Gefühle, Stimmungen und Erlebtes ausgedrückt und verarbeitet werden.
Das Spiel ist intensiv, vielfältig und fordert das ganze Kind heraus. Es wird mit seinen ganzen Fähigkeiten und Fertigkeiten beansprucht, es lernt dort am intensivsten, wo es selbst aktiv sein kann, wo seine Aufmerksamkeit und Neugierde geweckt werden.
4.7.1 Spielen und Lernen ist eins
Spielen ist ein Lernen auf kindlicher Ebene, indem sich das Kind Wissen über die Beschaffenheit von Materialien und deren Anwendungsmöglichkeiten aneignet.
Das Spielen und das daraus resultierende Lernen werden leider oftmals unterschätzt. Nämlich weil das, was wir beim Lernprozess als „Lernen“ bezeichnen nicht direkt beobachtbar ist. Unter bestimmten Bedingungen, wie z.B. das Ausprobieren oder Üben lassen sich bestimmte Verhaltensveränderungen am Kind erkennen, wie z.B. das Neulernen oder Verlernen, Anpassung oder Fehlanpassung, Angst oder Vermeideverhalten, woraus sich folgern lässt, das ein Lernen innerhalb einer bestimmten Situation stattgefunden hat.
Im Gegensatz zu Alltagshandlungen werden Spieltätigkeiten in der Regel aus eigenem Antrieb aufgenommen, sind somit freiwillige Handlungen und meist nicht produktorientiert.
Im Spiel erfolgen eine Distanzierung vom Alltagsgeschehen und ein Hinübergleiten in eine Welt der Vorstellungen, Wünsche, Ideen und Phantasien. Dabei zeigt ein Kind im phantasiereichen Spiel sein Verhältnis zur Realität, indem es andere Realitäten konstruiert, Realität umwandelt und somit verarbeitet. Kinder erleben im Spiel, dass sie Kontrolle über die Wirklichkeit ausüben können, die ihnen im Alltag noch nicht gelingt oder noch nicht gewährt werden kann.
Während des Spiels lassen Kinder sich im besonderen Maße von ihren Gefühlen, Einstellungen und Stimmungen leiten. Sie können Emotionen wie Ärger und Wut zeigen, die man im Alltag nicht ausleben darf oder will.
Je nach Art des Spieles kann spielen sowohl beruhigen und entspannen, als auch die Aktivität steigern.
Kinder lernen im Spiel sich auf die Sichtweise des Mitspielers einzustellen und sich dementsprechend zu verhalten. So werden soziale Verhaltensweisen, wie z.B. Empathie, Gemeinschaftsgefühl, Rollenverständnis zugleich gefordert und gefördert.
Da jedes Spiel den Kindern Entspannung verschafft und unterschiedliche Lernerfahrungen beinhaltet, ist das Spiel, egal in welcher Form ein fester Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit.
Kinder sollten mehr spielen,
als es viele Kinder heutzutage tun.
Denn wenn man genügend spielt,
solange man klein ist,
dann trägt man Schätze mit sich herum,
aus denen man später
sein ganzes Leben lang
schöpfen kann.
(Astrid Lindgren)
4.8 Die Projektarbeit
Die Hektik unseres Lebensalltages prägt nicht nur das Handeln des Erwachsenen, sondern auch die Beziehung der Kinder zur Welt. In den Medien präsentieren sich zunehmend die Sekundenspots, der schnelle Wechsel der Szenen in kurzen Sequenzen, die den Kindern keine Zeit lassen, die Inhalte zu verarbeiten oder länger darüber nachzudenken, weil gleich schon etwas Neues kommt.
Selbsttätig sein, Erleben der Welt in Zusammenhängen, zur Spurensuche einer Sache von ihrer Entstehung bis zum Abschluss; so könnte man die Zielsetzung innerhalb der sogenannten Projektarbeit verstehen.
Sagst du es mir, so vergesse ich es,
zeigst du es mir, so merke ich es mir vielleicht,
lässt du mich teilhaben, so verstehe ich es!
4.9 Der Bildungsauftrag
Kindertagesstätten haben einen eigenen gesetzlichen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag. Dabei ist die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen und das leibliche, seelische und geistige Wohl des Kindes zu fördern.
Dies geschieht vor allem durch die Förderung der individuellen Selbst-, Sozial-, und Lernkompetenz und orientiert sich an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes.
In den Kindertagesstätten sind insbesondere diejenigen Fähigkeiten entsprechend dem jeweiligen Alter und Entwicklungsstand zu unterstützen und weiterzuentwickeln, die Kinder im täglichen Leben benötigen, mit denen die Kinder ihre Erfahrungen verarbeiten, Selbstständigkeit gewinnen können und die die Kinder im Zusammenleben mit anderen Menschen brauchen. Das Erziehungsrecht der Eltern (§1 Abs.2 SGB VIII) bleibt unberührt. Bei der Wahrnehmung des eben genannten Auftrages sollen folgende Bildungsbereiche in die umfassende Arbeit der Kindertagesstätte einbezogen werden:
4.9.1 Wie setzen wir die Bildungsbereiche in der täglichen Arbeit um?
Unsere Arbeit soll dazu beitragen, die auf die Bildungsbereiche bezogenen Fähigkeiten anzuregen und auszuformen. Dabei stehen für uns die Freude und der Spaß am Tun im Mittelpunkt.
Wir bieten den Kindern ausreichende Möglichkeiten zum Sammeln, Beobachten, Erkunden sowie Zeit, um die Zusammenhänge zu verstehen.
Erinnern Sie sich an die Zeit, wo es nichts Aufregenderes gab, als auf Bäume zu klettern, Bäche zu stauen und wo Sie um Schlammpfützen keinen großen Bogen machten, sondern geradewegs hineinsteuerten?
An die Zeit, wo sie alles anfassen wollten und sich nicht davor sträubten, jedes Insekt zu untersuchen und in Marmeladengläsern mit nach Hause zu nehmen?
Oder daran wie Seife schmeckt, wie es ist, mit Papas Rasierschaum zu spielen, Muttis Lippenstift zu benutzen oder gar den Badezimmerspiegel damit zu beschmieren?
Wir sind sicher, dass jedem von uns die eine oder andere Situation nicht fremd ist, und das liegt daran, dass alles, was wir wahrnehmen und erkennen über unsere Sinne aufnehmen. Mit Hilfe der Sinne lernen wir die Welt und andere Menschen kennen und uns selbst als Individuum begreifen. Nichts, was vorher nicht über die Sinne geht, kann im Gehirn gespeichert werden.
4.9.1.1 Mathematik, Naturwissenschaft und Technik
Kinder machen alltäglich vielfältige Erfahrungen, in den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaft und Technik. Sie unterscheiden Pflanzen und Tiere. Sie erkennen Werkzeuge und probieren diese. Sie messen ab, sie werfen um, sie füllen ab, sie sortieren unterschiedliche Materialien, sie experimentieren mit Farben, Licht und Schatten.
4.9.1.2 Körper, Gesundheit und Bewegung
Kinder erschließen ihre Welt über ihre Sinne. So sind auch die Bildungsbereiche Körper, Gesundheit und Bewegung eng miteinander verbunden. Über Körperwahrnehmung, die Nah- und Fernsinne und die damit verbundene emotionale Verarbeitung beginnt ein Kind, die Welt zu strukturieren und zu begreifen.
Die körperliche Bewegung ist die elementarste Form des Denkens, da die Entwicklung von Denkschemata aus den zuvor gemachten Körpererfahrungen resultiert. So lernt ein Kind durch Bewegungen seinen eigenen Körper kennen und probiert Neues aus; es übt sich im Halten des Gleichgewichtes und lernt dabei spielerisch seine Muskelspannung richtig einzusetzen, um nicht umzufallen.
Neben vielen Bewegungsangeboten bietet uns unser naturnah gestaltetes Außengelände zahlreiche Möglichkeiten zum Kriechen, Rennen, Laufen und Klettern. Nach der Eingewöhnungsphase nutzen wir den Bewegungsraum mit all den darin befindlichen Bewegungs- und Turnmaterialien.
Die Ausstattung innerhalb der Gruppenräume ermöglicht eine spielerische Förderung der Körperwahrnehmung, der Bewegungskoordination und der Bewegungsplanung.
Durch den Spaß an der eigenen Bewegung, der Erfahrung eigener körperlicher Grenzen sowie das Bewusst werden der eigenen Stärke und Kompetenz wird die Motivation erhöht und das Selbstbild gestärkt. Unterstützt wird dies durch das wöchentlich stattfindende, gruppenübergreifende Angebot „Yoga für Kinder“.
4.9.1.3 Sprache, Zeichen, Schrift und Kommunikation
Sprache ist für Kinder der wesentlichste Zugang zur Welt. Sie hilft ihnen zu kommunizieren, ihre Wahrnehmung zu benennen und zu strukturieren. Die Kommunikation mit dem Kind ist u. a. wesentlicher Bestandteil der Partizipation und dient somit zur Stärkung des Selbstbewusstseins.
4.9.1.3.1 Die Sprachförderung
Da der Spracherwerb, gerade im Hinblick auf die Schule von besonderer Bedeutung ist, möchten wir im folgenden Text näher auf den Bereich der Sprachförderung bei uns in der Kita eingehen.
Die Sprache ist für die kindliche Entwicklung von großer Bedeutung. Das in frühen Lebensjahren entwickelte Sprachverhalten geht vom Kindergarten, über die Schule bis hin zur Berufsfindung im Erwachsenenalter.
Die Beherrschung unserer Sprache findet sich später sehr genau im geschriebenen Wort wieder. Sprache ist ständig um uns herum. Wir lernen mit Worten umzugehen damit wir denken, träumen, wahrnehmen und Wissen weitergeben können. Die Sprache von Kindern drückt sich ebenso in Mimik, Gestik oder im Malen aus.
In unserer Einrichtung wird daher ein Schwerpunkt auf das Erleben in und mit Sprache und deren begleitender Förderung gesetzt.
Es steckt viel Sprache in musischen Themen, Bewegung, natureller kindlicher Forschung und medialen Aktionen.
Wir setzten das Thema bewusst in unserem Tagesablauf ein und vertiefen die Melodie der Sprache indem wir sehr viel Wert auf verschiedenartige Kommunikation mit den Kindern legen, z.B:
• Stuhl- und Sitzkreise, Erzählrunden
• Rollenspiele
• Fingerspiele, Kreisspiele
• Lieder singen, Tanzen, Rhythmik
• Vorleserunden
• Sprachspiele (Wiederholungstexte, Reime, Rätsel)
• Sportspiele
Die mediale Förderung ist zum Beispiel:
• ein CD – Player mit Hörbüchern, Kindergeschichten und Liedern
• zum Erzählen anregende Spiele
Es ist uns wichtig, dass die Kinder ihren Wortschatz erweitern und dabei Freude am Sprechen und Mitteilen haben. Sprache wird im Alltag ganz natürlich mit eingebunden und die Schrift/Schriftzeichen werden ebenfalls als selbstverständlich angesehen.
Durch einen kreativen Austausch der Alltagserfahrungen und Erlebnisse kann das Interesse der Kinder einbezogen und Sprache aktiv miterlebt werden.
Diese Zeit ist geprägt durch Spaß, Fantasie und Vielfältigkeit, wobei wir Sprechfreude und Sprachrespekt vermitteln. Daher ist es sinnvoll Sprache, Handlung und Bewegung zu verbinden.
Sprache muss ausprobiert und aktiv gelebt werden, denn es:
stärkt es die Kontaktaufnahme zu anderen Kindern
fördert das Selbstbewusstsein
erhöht die Konzentration
stärkt logisches Denken
regt die Fantasie und die Kreativität an
Ein besonderes Augenmerk setzen wir auf unsere baldigen Schulanfänger, „die Wackelzähne“. Das Projekt nennt sich „Wuppi“ und ist ein umfassendes Sprachprogramm, welches eine Handpuppe als Leitfigur hat. „Wuppis“ Abenteuer-Reise durch die phonologische Bewusstheit“ beginnt im Kindergarten. Der kleine Außerirdische soll Ohrenkönig werden, kann dies aber nur mit Hilfe der Kinder. Er kann weder zuhören, reimen oder gar Silben erkennen. Mit vielen Geschichten und Abenteuern helfen die Kinder „Wuppi“ dabei, dies zu erlernen, um in seinem Land Ohrenkönig zu werden. Die Kinder werden dadurch selber zu Ohrenkönigen/ Ohrenköniginnen und bekommen zum Abschluss eine anerkennende Urkunde.
4.9.1.4 Kultur, Politik und Gesellschaft
Mit Kultur, Politik und Gesellschaft müssen sich Kinder von Geburt an auseinandersetzten. Sei es durch eine andere Hautfarbe, Sprache, Esskultur oder durch den Beruf der Elternteile, die auch schon ansatzweise im Kindergarten in Form von Rollenspielen, Bildern und Symbolen nachgespielt werden.
Im täglichen Gruppenablauf entwickeln die Kinder ein Mitgefühl für die Sorgen und Nöte anderer (z.B. das Trösten, wenn sich ein anderer wehgetan hat). Sie lernen es, sich mit ihrem Gegenüber auseinanderzusetzen, beginnend mit der Einhaltung von Regeln bis hin zum Teilen oder auch Abwarten können.
Aus diesen Gründen ist es von großer Bedeutung, ihnen Möglichkeiten zu eröffnen, sich selbst als Teil dieser Gesellschaft zu sehen und auch behaupten zu können.
Die Grundlage um dies erlernen zu können, ist die eigene Wertschätzung und die positive Bestärkung ihrer Person.
Dies ist nur möglich in einem geschützten Rahmen, der ihnen die Einrichtung mit den darin befindlichen vertrauten Räumlichkeiten, dem Material sowie die liebevolle Zuwendung durch das Personal bietet.
Die Übergabe von altersgemäßer Verantwortung durch Partizipation (Projekte, Mitgestaltung des Gruppenraumes, Aufgabenverteilungen sowie die Versorgung unserer Tiere) ist für uns selbstverständlich.
4.9.1.5 Ethik, Religion und Philosophie
Die ethische Erziehung beinhaltet das Erfahren und Begreifen von Werten, Normen und Regeln. Dies setzt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen religiösen und kulturellen Lebensformen voraus.
Wir fördern die Entwicklung einer ethischen Grundhaltung, indem wir die Kinder in dem Gruppenprozess beobachten und Situationen schaffen, in denen sie über Recht und Unrecht, richtig oder falsch nachdenken können. Mit unserer Unterstützung können sie unterschiedliche Erfahrungen machen, um Strategien zu entwickeln, die zu einer Lösungsfindung beitragen können.
Das Philosophieren erfordert Zeit und Ruhe. Dessen bewusst, nehmen wir uns die Zeit den Kindern zuzuhören und ihre Gedanken wahrzunehmen. Es ist uns sehr wichtig, den Kindern mit Achtung zu begegnen und das Gesagte wertzuschätzen.
Dabei orientieren wir uns am Sprachverständnis der Kinder. Viele philosophische Fragen ergeben sich aus dem Alltag, wie „Warum tut das Nägel schneiden nicht weh?“ oder „warum kann ein Fisch im Wasser atmen?“
+4.9.1.6 Musisch- ästhetische Bildung
Nicht nur die Sprache ist ein wesentlicher Bestandteil der Kommunikation.
Kinder drücken ihre Gefühle und Gedanken oft durch musische – ästhetische Mittel aus. Diese Möglichkeiten der vielfältigen Ausdrucksformen gilt es in der pädagogischen Arbeit durch gezielte Angebote und frei zugängliches Spielmaterial zu fördern und zu unterstützen.
Im Freispiel nutzen viele Kinder die Verkleidungskiste, um bei Rollenspielen ihrer Stimmung Ausdruck zu verleihen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Vermittlung von der Vielfältigkeit unterschiedlicher Materialien, die den Kindern innerhalb der Kindertagesstätten Zeit zur Verfügung stehen.
5. Die kleinen Raupen, unsere U3 Gruppe
Die Schwerpunkte in unserer pädagogischen Arbeit, die Zielverfolgung, unsere Rolle innerhalb dieser begleitenden Prozesse spiegeln, sich selbstverständlich auch in der Arbeit mit Krippenkindern wieder.
Da dies aber eine besondere Form der Pädagogik mit unterschiedlichen Anforderungen an alle Beteiligten darstellt, gehen wir im folgenden Text intensiver auf die Schwerpunkte, die Eingewöhnung und die Zusammenarbeit mit den Eltern ein.
5.1 Die Schwerpunkte
Die kindliche Wahrnehmung ist in erster Linie durch alle Sinne erfahrbar. Die Kinder lernen in dem Alter durch Hören, Sehen, Riechen, Fühlen und Schmecken. Dabei nehmen sie auch Wärme und Kälte wahr.
In diesem Alter ist zudem die Bewegung das wichtigste Element, damit die Kinder Körpererfahrungen machen, das Sprechen erlernen und somit an ihr Ziel gelangen können.
Am Anfang unterstützen wir unsere Kommunikation noch durch Hände und Gesten. Durch das genaue Hinhören und die Stimmlage der Kinder, versuchen wir alle non verbalisierten Inhalte zu verstehen, um den Bedürfnissen gerecht zu werden.
Mit der Unterstützung von Liedern, Reimen, Wiederholungen, Büchern und kleinen Gesprächen wird die Freude an der Sprache geweckt und einzelne Elemente gefestigt.
Der strukturierte Gruppenalltag mit den festeingebundenen Ritualen gibt den Kindern die Sicherheit, um sich und ihr Können auszuprobieren. Dabei werden die Kinder im kreativen Handeln unterstützt und gefördert. So haben sie die Möglichkeit alles auszuprobieren um selbst tätig zu werden. Egal ob mit Knete, Fingerfarbe, Tusche, Kreide, Sand oder Papier. Aus allen Sachen lassen sich kleine Kunstwerke erschaffen, was die Kinder selbst oft in Erstaunen versetzt.
5.2 Die Eingewöhnung
Der Wechsel des Kindes von seinem häuslichen Umfeld, mit der liebevollen Betreuung durch die Eltern zu einer Kindertagesstätte, stellt eine gravierende Veränderung für das Kind sowie für die Eltern dar. Das Kind ist nunmehr ein Teil einer Gruppe und muss sich an Regeln halten, Spielzeug abgeben und Zuneigung teilen.
Dessen bewusst findet zu Betreuungsbeginn zwingend eine Eingewöhnung in den Kindertagesstättenalltag statt. Die sogenannte Eingewöhnungsphase wird individuell gestaltet, hat keinen festen zeitlichen Rahmen und kann nur gemeinsam mit dem Kind und seinen Eltern erlebt werden.
Die gemeinsame Eingewöhnung in den Gruppenalltag
Um die Eingewöhnungsphase für die Kinder zu erleichtern, findet vor der Aufnahme in unsere Kindertagesstätte eine Abfrage für jedes einzelne Kind statt. Hierbei handelt es sich, neben der Abfrage über das derzeitige Lieblingsspielzeug, auch um weitere Vorlieben und Interessen des Kindes.
Das pädagogische Personal erhält vor dem ersten Besuch des Kindes die von den Eltern schriftlich festgehaltenen Informationen, um den Gruppenraum und das sich darin befindliche Spielmaterial auf die Interessen und Wünsche der Kinder auszurichten. Dies erleichtert den Kindern den Zugang zu den bereitgestellten Spielmaterialien und gibt in einer, zunächst noch fremden Umgebung, die notwendige Sicherheit, um sich damit auseinanderzusetzen und spielen zu können.
Während der Eingewöhnungsphase empfiehlt es sich, die Anwesenheitsdauer des Kindes innerhalb der ersten Wochen langsam auszudehnen. Sowohl die Kinder als auch die Eltern können sich dann leichter an die neue Situation und die Umgebung gewöhnen sowie die gewonnenen Eindrücke verarbeiten.
Vertrauen aufbauen
Der erste Schritt, den Kindern den Weg in den Kindertagesstättenalltag zu erleichtern, ist der Aufbau von Vertrauen. Hier ist es wichtig, dass die Eltern diesen Schritt maßgeblich begleiten und mitgestalten. Ein Kind, das spürt, dass seine Eltern sich nicht wohl fühlen, wird sich ebenfalls unwohl fühlen und nicht bereit sein, Neues an sich heranzulassen oder sich zu öffnen.
Manche Kinder beobachten sehr lang und in sicherer Nähe oder im direkten Kontakt zu den Eltern. Hier ist es wichtig, gemeinsam Rituale einzuführen, erkennbare Strukturen zu schaffen, die den Kindern einen verlässlichen Rahmen geben.
Andere Kinder wiederum nehmen sehr schnell aktiv am Geschehen teil und brauchen die Eltern in ihrer Nähe, um sich zwischendurch zu vergewissern, dass sie da sind und sie jederzeit Kontakt zu ihnen aufnehmen können.
Mit dieser Sicherheit kann das Kind in seinem Tempo und auf seine Art und Weise Kontakt zu seiner neuen Umgebung aufbauen. Dieser Vertrauensaufbau ist bei manchen Kindern kürzer oder dauert bei anderen länger. Wichtig ist, den Kindern die notwendige Zeit zu geben und auch eventuell kleinere Rückschritte zu akzeptieren.
In den ersten Tagen ist es notwendig, dass die Eltern ständig im Gruppenraum bleiben, damit das Kind die Aufmerksamkeit spüren und erleben kann. Die Aufgabe der Erzieherinnen besteht darin, langsam und behutsam zum Kind Kontakt aufzunehmen. Das kann sich darin äußern, dass dem Kind ein Spiel/Spielzeug angeboten wird oder der Wickelvorgang begleitet wird.
Die erste kurzzeitige Trennung
Diese Phase kann erst dann beginnen, wenn die Eltern und die Erzieherinnen der Ansicht sind, dass sich das Kind sicher fühlt.
Die kurze Trennung vom Kind sieht vor, dass sich das Elternteil vom Kind verabschiedet, um einmal „kurz“ den Raum zu verlassen.
Die Verabschiedung ist sehr wichtig, damit das Kind nicht plötzlich feststellen muss, dass es allein gelassen wurde und womöglich Angst bekommt.
Das Elternteil bleibt für das Kind in „unsichtbarer“ Nähe um – falls notwendig- in die Gruppe geholt zu werden. Die erste Trennung sollte in einem kurzen Intervall durchgeführt werden, damit das Kind diese als positive Erfahrung erlebt, welche es gut und eigenständig meistern konnte.
Reagiert das Kind relativ gelassen und lässt sich von der Erzieherin beruhigen, kann diese Phase ausgedehnt werden. Ist das Kind irritiert, reagiert ängstlich oder fängt an zu weinen, muss dieser Versuch umgehend abgebrochen werden. Er sollte erst innerhalb der kommenden Tage wiederholt werden.
Während dieser kurzzeitigen, sich ständig wiederholenden Trennungsversuche übernimmt die Erzieherin langsam die Versorgung des Kindes und versucht über das Spiel mit dem Kind in Kontakt zu kommen. Das Vertrauen wird intensiviert und die Eltern können sich Stück für Stück zurückziehen. Sie werden vom Akteur zum stillen Beobachter und vermitteln dem Kind ein Gefühl der Sicherheit.
Abgeschlossen ist die Eingewöhnungsphase dann, wenn das Kind zu der Erzieherin eine tragfähige, vertrauensvolle Beziehung hergestellt hat. Es fühlt sich in der neuen Umgebung wohl und sicher.
Lässt sich ein Kind nach der Verabschiedung des Elternteils von der Erzieherin trösten, aufheitern und durch ein Spiel ablenken, so kann es sich bald seinen neuen Freunden widmen und den Raum mit all seinen geheimnisvollen Materialien erkunden.
5.3 Zusammenarbeit mit den Eltern
Für die Eltern der jüngeren Kinder ist zunächst die Eingewöhnungsphase von besonderer Bedeutung. Gemeinsam muss mit den Eltern geklärt werden, wie wichtig die Begleitung durch die Bezugsperson ist. Gerade Eltern von jüngeren Kindern fällt die Trennung oft schwer, weil sie das ungute Gefühl haben, ihr Kind schon so früh in die Kindertagesstätte zu geben.
Ebenso können Gedanken, wie „mein Kind verbringt mehr Zeit im Kindergarten als bei mir“ oder „nimmt mein Kind mich dann noch genauso wahr wie jetzt“, dazu beitragen dieses Gefühl zu verstärken.
Diese Ängste und Sorgen der Eltern sind uns bewusst. Aus diesem Grunde gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Eltern intensiver als bei älteren Kindern. Da die Kinder sich oftmals nicht mitteilen oder Erlebtes preisgeben können, sind sie als Elternteil also auf das angewiesen, was die Erzieherinnen ihnen über den Tag ihres Kindes erzählen.
Hier sind zum einen natürlich die kurzen Gespräche beim Bringen und Abholen ihres Kindes relevant, oder die Gespräche, die sich am Rande von Eltern- und Gruppenabenden ergeben. Zum anderen aber auch die Gesprächstermine, bei denen der Austausch über die einzelnen Entwicklungskompetenzen der Kinder im Vordergrund steht. Unterstützend werden Fotodokumentationen von Gruppen- oder Einzelaktivitäten sowie Momentaufnahmen der Kinder eingesetzt und von den Erzieherinnen kommentiert.
6. Das pädagogische Team
Unser Team besteht aus pädagogischen Fachkräften mit unterschiedlichen Zusatzqualifikationen und Schwerpunkten. Wir legen großen Wert auf eine ausgezeichnete Qualifikation und auf die Bereitschaft jedes einzelnen sich ständig weiterzubilden. In regelmäßigen Dienstbesprechungen tauschen wir uns über unsere Arbeit aus und entwickeln neue Ideen und Projekte.
Der Einsatz des Personals richtet sich nach der derzeitigen gültigen Landesverordnung über Mindestanforderungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und für die Leistungen der Kindertagespflege (Kindertagesstätten- und Tagespflegeverordnung – KiTaVO).
6.1 Teamarbeit
Wir arbeiten im Team vertrauensvoll und partnerschaftlich zum Wohle der Kinder und ihrer Familien zusammen.
Unser Verhältnis zueinander ist geprägt von Gleichwertigkeit und gegenseitigem Vertrauen. Wir nutzen Konflikte und Kritik als Chance, unsere Arbeit zu verbessern und weiterzuentwickeln.
In kaum einem anderen Arbeitsbereich wirkt sich die Arbeitsatmosphäre so direkt auf das Umfeld aus, wie in den Bereichen, in denen mit Menschen und gerade mit Kindern umgegangen wird.
Da wir uns auch hier unserer Vorbildfunktion bewusst sind, möchten wir den Kindern vorleben, wie ein freundlicher, wertschätzender und respektvoller Umgang miteinander sein sollte.
6.2 Praktikanten
In den Gruppen werden Sie hin und wieder einmal junge Menschen antreffen, die in unserer Einrichtung ein Praktikum absolvieren.
Dabei handelt es sich um angehende Erzieher/innen oder sozialpädagogische Assistenten/innen, die im Rahmen ihrer Ausbildung ein mehrwöchiges Praktikum ableisten.
Diese Praktikanten/innen sind entsprechend ihres Ausbildungsstandes in die Arbeit der Gruppe eingebunden, können Erfahrungen sammeln und werden dabei von den jeweiligen Anleitern begleitet, unterstützt und reflektiert.
Die Ausbildung von Fachpraktikanten ist uns sehr wichtig und wird von uns entsprechend ernst genommen. Zusätzlich bietet uns der Austausch mit den Fachschulen die Möglichkeit, aktiv an den Ausbildungsprozessen teilzunehmen und die Zusammenarbeit mit den Fachschulen zu intensivieren.
Natürlich können auch Schulpraktikanten/innen unterschiedlicher Schulen der Umgebung, ein ein – bis zweiwöchiges Praktikum in unserer Einrichtung, zur Berufsfindung, absolvieren.
6.3 Weiterbildung
Der regelmäßige Besuch von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ist nicht nur gesetzlich verankertes Recht, sondern auch der ausdrückliche Wunsch aller Beteiligten. Wir besuchen aus Überzeugung Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagungen, denn wir sehen die Notwendigkeit unsere pädagogischen Fachkenntnisse zu erweitern und aufzufrischen.
Gemeinsam mit dem Träger der Einrichtung wird am Anfang des Jahres entschieden, in welchen Bereichen wir eine Fortbildung für notwendig und wünschenswert erachten.
Regelmäßige Team-, Dienst- und Fallbesprechungen dienen der Reflektion der pädagogischen Arbeit, ebenso wie der internen Qualitätsüberprüfung.
7. Zusammenarbeit mit den Eltern
Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Eltern und dem Personal der Einrichtung ist eine Voraussetzung für eine sinnvolle, unterstützende, pädagogische Arbeit in der Kindertagesstätte.
In unserer Arbeit möchten wir verantwortungsvoll und partnerschaftlich mit den Eltern zusammenarbeiten. Wir verstehen unsere Arbeit als familien- und erziehungsergänzend, deshalb ist der Kontakt zu den Eltern nicht nur wichtig, er ist notwendig, um den Interessen und Belange der Kinder gerecht zu werden.
Bei den stattfindenden Informations- und Elternabenden haben Eltern und wir die Gelegenheit uns in einer entspannten Atmosphäre kennen zu lernen, unsere Arbeit nachvollziehbar darzustellen und Vorgehensweisen zu besprechen.
Im täglichen Ablauf werden Eltern über Besonderheiten und Geschehnisse des Tages informiert, so kann der Kontakt aufgenommen und gefestigt werden.
Sind größere Sorgen und Probleme entstanden, oder ist ein Gespräch einfach einmal wichtig, z.B. um den Entwicklungsstand eines Kindes zu besprechen, bitten wir die Eltern einen Gesprächstermin mit dem pädagogischen Personal der jeweiligen Gruppe zu vereinbaren, weil zu lange Gespräche während der Betreuungszeit zu Lasten der Kinder gehen.
Entscheidungen über gemeinsame Vorgehensweisen werden immer so abgesprochen, dass sie für Eltern und das Personal nachvollziehbar und überschaubar sind.
Bei gravierenden Auffälligkeiten eines Kindes raten wir den Eltern die Hinzuziehung von Fachleuten an. Dabei sind wir gerne bereit diesen Schritt zu begleiten und zu unterstützen.
Intensiviert wird der Kontakt durch die vielfältige Unterstützung der Eltern, zum Beispiel bei Ausfahrten und Aktivitäten für die Kinder, der Gestaltung von Festen durch den Festausschuss und durch das Einbringen und Umsetzen gemeinsamer Ideen und Projekte.
7.1 Elternvertreter und Beirat
Zu Beginn des Kindergartenjahres werden von den Eltern in jeder Gruppe zwei Elternvertreter/-innen gewählt.
Die Elternvertreter/-innen wählen unter sich zwei Beiratsmitglieder, die gemeinsam mit dem Träger und der Leitung der Einrichtung sowie einer pädagogischen Fachkraft den Beirat bilden.
Der Beirat wirkt bei wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen der Kindertagesstätte beratend mit (KitaGe § 17-18).
7.2 Unterstützende Elternarbeit
Ein wichtiges Anliegen ist uns die Unterstützung der Familien in besonderen Notlagen. Hier arbeiten wir nach dem ressourcenorientierten Ansatz.
Das bedeutet, dass wir mit einer wertschätzenden Grundhaltung in Gesprächen eine gemeinsame Handlungsstrategie erarbeiten. Die vernetze Arbeit mit anderen Institutionen ist ein wichtiger Grundpfeiler dieser pädagogischen Unterstützung.
Das Kinderschutzgesetz Schleswig-Holstein sieht unter anderem in § 9 vor, dass die Träger von Einrichtungen im Sinne des § 45 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII – dazu gehören auch die Kindertageseinrichtungen – im Rahmen der nach § 45 Abs. 2 Satz 3 Sozialgesetzbuch VIII vorzulegenden Konzeption die vorgesehenen Verfahren und Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung, insbesondere auch vor Gefahren, die für das Kindeswohl von den dort Beschäftigten ausgehen können, darzulegen haben. Das Bürgerliche Gesetzbuch bezeichnet es als Kindeswohlgefährdung, wenn das geistige, körperliche und seelische Wohl des Kindes gefährdet ist und die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind – und nur dann! – ist der Staat berechtigt, in das Recht der elterlichen Sorge einzugreifen, um das Wohl des Kindes sicherzustellen.
7.3 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII,
Der Gesetzgeber hat das Gesetz „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“, verabschiedet, für dessen Umsetzung die Kindertageseinrichtungen verantwortlich sind.
Unser Schutzauftrag (§8aSGB VIII):
Kinder haben Rechte und unter anderem auch das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Im Kindergarten kommen Familien und Kinder aus unterschiedlichen Kulturen, Religionen und Familien mit unterschiedlichen Ansichten, Normen und Werten zusammen. Die Mitarbeiter des Kindergartens möchten im engen Kontakt mit den Familien, diese erfahren und verstehen. Unser christliches Menschenbild ist geprägt von Akzeptanz und Verständnis für diese Viel-falt. Daher ist uns auch der regelmäßige Austausch mit den Familien wichtig. Manchmal gibt es für uns Anlass uns über die Entwicklung, Versorgung und/oder Gesundheit eines Kindes Sorgen zu machen. In diesem Fall werden wir uns im Team beraten und im Einzelfall auch erfahrene Fachkräfte hinzuziehen, damit wir ein möglichst objektives Bild der Gefährdung erhalten. Dann werden wir in einem gemeinsamen Gespräch mit den Eltern unsere Sorgen mitteilen und gemeinsam nach Lösungen und Hilfe für das Kind und seine Familien suchen. Wenn sich hier keine Lösungen finden lassen oder eine dringende Gefahr droht, sind wir gesetzlich verpflichtet, zum Schutz des Kindeswohls, das Jugendamt um Hilfe zu bitten. Nun gibt es aber vielleicht auch von Seiten der Eltern einmal Bedenken über eine mögliche Gefährdung Ihres Kindes in unserem Kindergarten. Bitte sprechen Sie in diesem Fall entweder die Leitung oder eine Mitarbeiterin an. Wir werden dann ebenfalls in einem gemeinsamen Gespräch versuchen Lösungen zu finden. Weiterhin besteht für Sie die Möglichkeit sich an eine/n der gewählten Elternvertreter/innen zu wenden. Diese werden Sie dann unterstützen und ein Gespräch mit uns verein-baren. Sollten diese Gespräche nicht zu einer Lösung führen, oder die Gefährdung des Kindeswohls durch eine Mitarbeiterin des Kindergartens auftreten, können Sie sich jeder Zeit auch an den zuständigen Trägervertreter, Pastor Dr. Jaeger, wenden Wir im Team möchten Ihre Anregungen, Wünsche und Ängste ernst nehmen und auch die Rechte der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung und Entwicklung umsetzten. Daher möchten wir im regelmäßigen Gesprächen schon im „Kleinen“ kritische Situationen Besprechen und auch Ängste Ihrer Kinder ernst nehmen. Genaue Vorgehensweise bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII ist für die Mitarbeiter in einer Dienstanweisung festgelegt. Stand November 2008
8. Zusammenarbeit
Wichtig ist uns die Vernetzung mit der Grundschule in Groß Kummerfeld und weiteren Kindertageseinrichtungen in den Nachbargemeinden.
Dies ermöglicht die Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebotes und eine an den Bedürfnissen der Kinder orientierte pädagogische Arbeit durch vielfältige Kontakte und Begegnungsmöglichkeiten untereinander und über die eigene Einrichtung hinaus.
Die Kenntnis und der intensive Kontakt zu allen sozialen Einrichtungen und Institutionen, wie das Jugendamt, Erziehungsberatungsstellen, Therapeuten und Ärzten, auch außerhalb des Ortes, bieten uns die Möglichkeit der Kooperation.
Hier kann gegenseitige Unterstützung und direkte Zusammenarbeit entstehen und Eltern und Kindern bei Bedarf weitere Hilfe angeboten werden.
Die gesamte Infrastruktur des Ortes z.B. Feuerwehr, Bauernhöfe, Wälder und Wiesen bieten uns ein weites Feld für Aktivitäten, mit dem Ziel, den Erfahrungshorizont, der Kinder, zu erweitern und zur selbstständigen Nutzung ihres sozialen Umfeldes zu animieren.
Auch hat die Kindertagesstätte ein Interesse, sich z.B. durch Feste, Basare, Aktivitäten und Angebote wie, Spendenaktionen und Tage der offenen Tür zum Kreis hin zu öffnen und dadurch, ihr Betreuungsangebot mit den pädagogischen Aktivitäten, bekannt zu machen.
Über das Betreuungsangebot hinaus, fördern wir die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, wie der Sprachförderung, der Einzelförderung und der ansässigen Grundschule Groß Kummerfeld.
8. 1 mit der Grundschule Groß Kummerfeld
Eine enge Zusammenarbeit mit der Grundschule ist uns sehr wichtig um den Kindern und deren Eltern einen fließenden Übergang, von dem Kindergartenalltag in den Schulalltag, zu ermöglichen.
Jedes Jahr besuchen die schulpflichtigen Kinder die ansässige Grundschule zu einer „Schnupperstunde“. Hier haben sie die Möglichkeit, das Schulgebäude, einen Klassenraum sowie eine Lehrerin / einen Lehrer kennen zu lernen.
Eine besondere Form der Zusammenarbeit zwischen Schule, Kita, Eltern und deren Kindern stellt für uns die „Lerngeschichte“ dar.
In der „Lerngeschichte“ werden die Stärken aber auch die Bedürfnisse des Kindes von allen Beteiligten sowie dem Kind selbst dokumentiert.
Wenn die Kinder dann ihre Schule besuchen, übergeben sie ihrer zukünftigen Lehrerin ihre „Lerngeschichte“.
8.2 mit weiteren Institutionen
Verfahrensempfehlung für die Verankerung in den Konzeptionen zum Schutz von Kindern in Einrichtungen bei Gefahren, die von den dort Beschäftigten ausgehen können
In den Kindertagesstätten werden nur Personen beschäftigt, die sich für die jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgaben entsprechende Ausbildung erhalten haben (Fachkräfte) oder aufgrund besonderer Erfahrungen in der sozialen Arbeit in der Lage sind, die Aufgabe zu erfüllen. Soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert, sind mit ihrer Wahrnehmung nur Fachkräfte oder Fachkräfte mit entsprechender Zusatzausbildung zu betrauen. Die persönliche Eignung im Sinne des § 72 SGB VIII wird u. a. durch die regelmäßige Vorlage des Führungszeugnisses überprüft. Bei begründetem Verdacht einer Gefährdung des Wohles eines Kindes durch eine /einen in der Kindertageseinrichtung Beschäftigte/n ist unverzüglich die Leitung der Einrichtung zu informieren. Die Leitungskraft wird im Rahmen des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII tätig werden. Bei begründetem Verdacht einer Gefährdung des Wohles eines Kindes durch die Leitungskraft der Einrichtung ist unverzüglich der Träger der Einrichtung zu informieren. Die verantwortliche Kraft beim Träger wird im Rahmen des Schutzauftrages nach § 8a
SGB VIII tätig werden.
9. Schlusswort
Es ist uns bewusst, dass sich unsere Konzeption den sich ständig ändernden Bedingungen für Kinder, Eltern und dem pädagogischen Personal anpassen muss und dementsprechend überarbeitet werden kann.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserer Arbeit.
Das Team der Kindertagesstätte „An der Störquelle“